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VDF aktuell Ausgabe 202 / Dezember 2022

Inhalt

  • VDF-Neujahrsempfang
  • Regulierung der Bodenabfertigungsdienste
  • Sicherheitsmeldungen in der Bodenabfertigung
  • Vorausschau auf das Luftverkehrsangebot: Dezember 2022 – Mai 2023         
  • Ordentliche VDF-Mitgliederversammlung

VDF-Neujahrsempfang  

in den beiden letzten Mitgliederversammlungen haben wir immer wieder betont, dass wir, sofern die äußeren Umstände es zulassen, wieder ein Get-together durchführen wollen. Und  nun wird es Realität:

der Neujahrsempfang

am Donnerstag, 19. Januar 2023, 14.00 Uhr

im Airport Club, Frankfurt Airport Center, in der Dorian Lounge

Wir freuen uns ebenso, dass uns Ministerialrat Dr. Sven Berger,  Referatsleiter B 3 im Bundesinnenministerium des Innern und für Heimat, seine Zusage gegeben hat, zu aktuellen Entwicklungen in der Luftsicherheit Stellung zu nehmen. Zu den Zuständigkeiten von Herrn Dr. Berger zählen u.a. die Themen Zuverlässigkeitsüberprüfung und Luftsicherheits-Schulungsverordnung. Er wird danach auch für die Beantwortung von Fragen bzw. Diskussionen zur Verfügung stehen.

Bei der Aktualität der beiden genannten Themen gehen wir von einer interessanten Veranstaltung aus und hoffen auf das Interesse und eine zahlreiche Beteiligung unserer Mitglieder. 

Die Veranstaltung hat keinen festgelegten Endtermin. Zu Beginn bitten wir um pünktliches

Erscheinen, das Verlassen ist jedem/jeder Teilnehmenden selbst überlassen. Bezüglich der Anmeldung bitten wir um eine formlose Rückmeldung mit Angabe des/der Namen(s) der/des Teilnehmenden an gf@vdf-ev.com bis zum 05. Januar 2023.

Regulierung der Bodenabfertigungsdienste

Die öffentliche Konsultation des ersten Verordnungsentwurfs endete am 30. September 2022. Die EASA prüft derzeit die Kommentare, die zu diesem ersten im Mai 2022 veröffentlichten Entwurf eingegangen sind. Die hohe Anzahl, rund eintausend, macht einen längeren Zeitaufwand erforderlich, weshalb bis jetzt noch keine weiteren Aktivitäten zu verzeichnen sind. Nach Sichtung der Kommentare wird die EASA die Arbeit mit den Expertengruppen wieder aufnehmen, um bei den komplexesten Themen Lösungen zu finden. 

In der zeitlichen Abwicklung hat sich deshalb auch eine kleine Verzögerung eingestellt. Der Zeitrahmen sieht nunmehr wie folgt aus:

Diese Zeitleiste bedeutet, dass die EASA voraussichtlich im ersten Quartal 2023 hausintern einen Entwurf einer Verordnung diskutiert, der aber noch nicht das übliche solchen Verordnungen zugehörige Leitmaterial enthält (AMC Acceptable Means of Compliance und

GM Guidance Material). Der dann abgestimmte Entwurf soll im ersten oder zweiten Quartal 2024 von der EU-Kommission befürwortet sein und veröffentlicht werden. Das zugehörige Leitmaterial soll dann im dritten Quartal veröffentlicht werden.

Sicherheitsmeldungen in der Bodenabfertigung  

Anlässlich einer Onlinekonferenz der EASA zum Thema          Regulierung der Bodenabfertigungsdienste kam auch die Situation um Sicherheitsmeldungen aus dem Bereich er Bodenabfertigungsdienste zur Sprache, die ja gemäß Verordnung (EU) Nr. 376/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt auch von Bodenabfertigungsdienstleistern zu erbringen wären.

“Only 4% of reporting comes from GH organisations” oder “Poor reporting culture among GHSP” stellen Aussagen dar, die zumindest für die deutschen Bodenabfertigungsdienstleister so nicht haltbar sind – es fehlt ja schlicht an einer von den Behörden zu bestimmenden Struktur, wie so etwas erfolgen soll.  Die VDF-Geschäftsführung hat mittlerweile mehrmals das Bundesministerium des Innern und für Heimat wie auch das Luftfahrt-Bundesamt auf diese Problematik hingewiesen, insbesondere auch in Zusammenhang mit der Novellierung der deutschen Luftverkehrsgesetzgebung und den darin enthaltenen Strafen für Bodenabfertigungsdienstleister, sofern sie den Erfordernissen nicht nachkommen. Eine Antwort steht jedoch immer noch aus. 

Vorausschau auf das Luftverkehrsangebot: Dezember 2022 – Mai 2023

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e. V. hat erstmals eine Vorausschau auf das Luftverkehrsangebot für die kommenden sechs Monate erstellt. Darin das geplante Angebot an Sitzen deutscher Airlines und Flughäfen in Tabellenform und mit Kommentierung dargestellt.

Der Blick auf die Angebotsentwicklung in Sitzen gibt Aufschluss darüber, wie die Fluggesellschaften den deutschen Markt zum Zeitpunkt des Erscheinens dieser Vorausschau einschätzen. Die BDL-Vorausschau auf das Sitzplatzangebot haben wir gegliedert nach Zielregionen, Flughafenstandort und Geschäftsmodell der Fluggesellschaften in Europa und Deutschland.

Ordentliche VDF-Mitgliederversammlung 2023  

Anlässlich seiner letzten Sitzung hat der VDF-Vorstand bereits den Termin für die ordentliche Mitgliederversammlung 2023 festgelegt. Sie findet statt  am Donnerstag, 25. Mai 2023, 13.00 Uhr im Airport Club, Flughafen Frankfurt FAC, Dorian Lounge.  

Dies zur Vorabinformation. Die Einladungen werden satzungsgemäß verschickt.

Vorstand und Geschäftsführung wünschen den Leserinnen und Lesern des VDF-Newsletters angenehme Weihnachtstage und für das Neue Jahr alles erdenklich Gute

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