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VDF aktuell Ausgabe 205 / März 2023 

Inhalt

  • Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen
  • Entwicklung an den Deutschen Verkehrsflughäfen im Februar 2023
  • Fortbildungsunterweisungen für Ausbilder in der Luftsicherheit
  • Ordentliche VDF-Mitgliederversammlung

Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen

Dem letzten Newsletter waren einige Informationen zum neuen Verfahren in Sachen Zuverlässigkeitsüberprüfung zu entnehmen. Mittlerweile haben sich die Bundesländer zu der
Thematik Stellung bezogen. Damit ergibt sich folgende Situation:

Zum Zwecke einer Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 des Luftsicherheitsgesetzes
(LuftSiG) können künftig die Daten im Sinne des 11.1.3(c) der Durchführungsverordnung
(EU) 2015/1998 (Prüfung von Lücken bei Beschäftigungs- und Ausbildungszeiten sowie
sonstigen Lücken mindestens während der letzten fünf Jahre) vollständig durch die
Unternehmen erhoben und bewertet werden, um die Bearbeitungsgeschwindigkeit der
entsprechenden Anträge bei den Luftsicherheitsbehörden für Personen zu beschleunigen, die vom jeweiligen Unternehmen angestellt sind bzw. werden sollen. Nach diesem Verfahren können die Unternehmen die erforderlichen Daten erheben, evtl. Interviews als Belegersatz durchführen und dokumentieren und die so erhobenen Informationen als plausibel bewerten. Die Mitteilung über die erfolgte Bewertung übersenden die Unternehmen mit den jeweiligen Unterlagen an die Luftsicherheitsbehörde. Die Luftsicherheitsbehörde überprüft die Belege stichprobenartig. Dies setzt zwingend voraus, dass die an diesem Verfahren teilnehmenden Unternehmen hierfür zuvor die Einwilligung der zu überprüfenden Personen eingeholt haben. Damit bleibt letztlich auch für jede zu überprüfende Person selbst die Wahl, ob der Antrag über das Beteiligungsverfahren läuft oder nach dem bisherigen Normalverfahren. Ich möchte darauf hinweisen, dass jede zu überprüfende Person grundsätzlich das Recht hat, im Normalverfahren teilzunehmen, auch wenn das Unternehmen grundsätzlich am Beteiligungsverfahren teilnimmt. Aus dieser Entscheidung darf einer betroffenen Person kein Nachteil entstehen.

Für nicht vorhandene Belege für Zeiträume ab mindestens 28 Tage kann ein
Interviewnachweis als spezieller Belegersatz erfolgen. Dieses Interview wird
bundeseinheitlich dokumentiert. Dazu wurde ein entsprechendes Formular entwickelt. Das
Interview sollte durch einen Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens durchgeführt
werden und dient auch der Plausibilitätsprüfung der Angaben durch geeignete Rückfragen
des Interviewführenden. Weitere Erläuterungen sind in zu dem Formular gehörenden
Ausfüllhinweisen enthalten.

Die Luftsicherheitsbehörden müssen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eine Qualitätsüberprüfung von wenigstens 2 % sicherstellen. Das BMI empfiehlt dazu den Luftsicherheitsbehörden, die Unternehmen vor diesem Hintergrund zu verpflichten, für jeden Fall im Beteiligungsverfahren alle Beschäftigungsnachweise und ggf. ausgefüllte Belegersatzformulare vollständig und direkt mit dem Antrag zu übersenden. Dies setzt voraus, dass die Unternehmen die Einwilligung des Antragstellers / der Antragstellerin in die Datenverarbeitung eingeholt haben.

Es ist im Besonderen festzustellen, dass bei einer konsequenten Durchführung des Beteiligungsverfahrens entsprechend den vorhandenen Hinweisen den Unternehmen oder den die Interviews durchführenden Sicherheitsbeauftragtengten keine Haftungsprobleme entstehen.

Die Unternehmen sind verpflichtet, gegenüber den Luftsicherheitsbehörden die Erfüllung
bzw. die Nichterfüllung der Aufgabe im Sinne des Beteiligungsverfahrens in jedem Einzelfall mitzuteilen. Hierfür sollen die jeweiligen Anträge für eine luftsicherheitsrechtliche
Zuverlässigkeitsüberprüfung um die durch die Unternehmen auszufüllenden Felder ergänzt
werden. Wird die Alternative „Es wurden keine Daten (…) erhoben“ gewählt, so nimmt der
Antrag nicht am Beteiligungsverfahren teil, sodass die Nachweise durch den Bewerber selbst übersandt und durch die Luftsicherheitsbehörde geprüft werden müssen (derzeitiges
Normalverfahren).

Die Umsetzung dieses Beteiligungsverfahrens obliegt den Bundesländern. Aktuell ist hier nur bekannt, dass BW und HH bereits damit begonnen haben, entsprechende Anträge
anzunehmen. Informationen dazu sind unter
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/verkehr/luft/seiten/luftsicherheit/
und https://www.hamburg.de/bwi/luftsicherheit/16970626/luftsicherheit-berufspilotenbeteiligungsverfahren/ zu entnehmen. 

Details zu der Frage, ab wann genau ein Land das Verfahren anbietet, müssten derzeit noch
direkt bei den Luftsicherheitsbehörden angefragt werden

Die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben sich
gegen die Einführung des Verfahrens ausgesprochen.

Zudem laufen derzeit Bemühungen, dieses Verfahren in einem Onlinedienst abzuwickeln. Ab wann dies der Fall ist steht noch nicht fest.

Das neue Beteiligungsverfahren dürfte sicher die ein oder andere Frage aufwerfen. Um dies
nicht einzeln abzuhandeln und ggf. auch für einen Austausch untereinander zu sorgen bietet die VDF-Geschäftsführung ein Online –Meeting an. Dieses findet statt am Montag, 17. April 2023, 13.30 Uhr. Interessierte melden sich bitte unter Angaben des/der Namen der
Teilnehmenden und der entsprechenden e-mail-Adresse formlos bei gf@vdf-ev.com an.

Entwicklung an den Deutschen Verkehrsflughäfen im Februar 2023

Die Monatsstatistik Februar 2023 des Flughafenverbands ADV weist aus, dass die Erholung
im deutschen Passagieraufkommen weiterhin unter dem europäischen Durchschnitt liegt. Europaweit erholte sich die Luftverkehrsnachfrage bereits auf 89%, in Deutschland sind dies lediglich 67.9%.

Die Nachfrage im innerdeutschen Luftverkehr bleibt auf niedrigem Niveau. Mit 1,47 Mio.
Passagieren (+82,4% ggü. 2022) ist der innerdeutsche Markt das einzige Verkehrssegment,
das zum Vormonat Januar zulegen konnte (ca. +50.000). Zum Vorkrisenniveau fehlen aber
noch mehr als die Hälfte aller Passagiere (-57,6%).

Im Europa-Verkehr setzte sich die Erholung der Verkehrsnachfrage gegenüber dem Vorjahr
mit verringerter Dynamik fort. 6,83 Millionen Passagiere entsprechen einem Wachstum von +56,9% zum Februar 2022. Vom Vorkrisenniveau aus 2019 werden knapp drei Viertel der Luftverkehrsnachfrage (-26,5%) erreicht.

Die Interkont-Nachfrage kann sich zum Vorjahresmonat mit +96,8% auf über 2,33 Millionen Passagiere fast verdoppeln. Im Vergleich zum Januar 2019 sind das 80,0% der Passagiere. Das Interkont-Segment weist damit die höchste Recovery-Rate unter den Verkehrssegmenten auf.

Fortbildungsunterweisungen für Ausbilder in der Luftsicherheit

Die VDF bietet auch im Jahr 2023 wieder Fortbildungsunterweisungen für Ausbilder im
Bereich Luftsicherheit gemäß §2, Abs. 3 LuftSiSchulV i.V.m. Kapitel 11.5.2 der DVO (EU)
2015/1998 zu folgenden Terminen an:
• Donnerstag, 20. April 2023 und
• Donnerstag, 21. September 2023,
jeweils 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr.

Die Fortbildungsunterweisung am 20. April 2023 findet als Präsenzschulung im Hause
All Service Sicherheitsdienste GmbH
Karl-von-Drais-Str. 16-18
60435 Frankfurt (Eckenheim)
statt.

Die Fortbildungsunterweisung am 21. September 2023 wird als Webseminar durchgeführt.

Die Teilnahmegebühr beträgt für Mitglieder 145,00 EUR und für Nichtmitglieder 290,00 EUR zzgl. 19% MWSt. Anmeldungen für beide Termine sind bereits jetzt möglich und werden formlos erbeten an vdf-wissen@vdf-ev.com mit dem/der Name(n) der Teilnehmer/innen sowie dem zugehörigen Geburtsdatum.

Ordentliche VDF-Mitgliederversammlung 2023

Anlässlich seiner letzten Sitzung hat der VDF-Vorstand bereits den Termin für die
ordentliche Mitgliederversammlung 2023 festgelegt. Sie findet statt
am Donnerstag, 25. Mai 2023, 13.00 Uhr
im Airport Club, Flughafen Frankfurt FAC, Dorian Lounge.

Dies zur Vorabinformation. Die Einladungen werden satzungsgemäß verschickt.

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